Donnerstag, 28. März 2013

Karfreitag ist strenger Fast- und Abstinenztag - was heißt das?


Am Karfreitag begeht die Kirche in der Feier des Leidens und Sterbens Christi das Gedächtnis des gekreuzigten Herrn. 
Mit ihm verbunden hält sie diesen Tag als Tag der Buße, des strengen Fastens und der Abstinenz. 
Der katholische Christ beschränkt sich am Aschermittwoch und am Karfreitag auf eine einmalige Sättigung sowie eine kleine Stärkung zu den beiden anderen Tischzeiten (Fasten) und verzichtet auf Fleischspeisen (Abstinenz). 

Die Verpflichtung zum 
Fasten betrifft Erwachsene vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.
Das Abstinenzgebot verpflichtet jeden Katholiken vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende.
Entschuldigt ist, wer durch Krankheit, auf Reisen, am fremden Tisch oder durch schwere körperliche Arbeit am Fasten oder an der Abstinenz gehindert ist.
Quelle (siehe unter "Heutige Fastenordnung")

Siehe auch:  Die Pflicht, Fast- und Absti­nenz­tage zu hal­ten

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